Komfortabel. Günstig. Gut.

Taxitarif Ausnahmen

Öffnungszeiten

TAXOIL Mietwagen Büro

Montag bis Freitag 08:00-16:00
Samstag, Sonntag, Feiertag GESCHLOSSEN

Werkstätte

Montag bis Donnerstag 08:00-17:00
Freitag 08:00-14:00
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Robert

'Service fällig', 'Motorelektronik', 'Bremsen' oder 'AD Blue' leuchtet

Im Fahrzeug leuchtet "Service fällig seit ...... KM", "Motorelektronik", "Bremsen" oder "AD Blue". Das Beste ist, Sie rufen den Robert an (Montag bis Donnerstag von 08:00-17:00, Freitag von 08:00-14:00), damit Sie nicht warten müssen. Er gibt Ihnen dann gleich einen Termin. Das Bild von Robert anklicken, und Ihr Telefon wählt seine Nummer (oder von Hand +4367761950449 wählen). Sollte er nicht antworten, ruft er Sie bestimmt zurück.

Unfallschaden

Jeder Schaden muss unverzüglich (sofort) in der Firma gemeldet werden. Herr Rötzer wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren. Wichtig! Jeder Unfall benötigt einen Unfallbericht. Wenn Handyfotos vom gegnerischen Fahrzeug (Gegner-Kennzeichen muss auf einem Foto unbedingt vorhanden sein) gemacht werden, ist das ganz „Super“.

Mit dem Unfallbericht + Handyfotos bitte gleich in die Firma kommen. Das Fahrzeug wird von der Versicherung besichtigt und anschließend von uns repariert. Während der Reparaturdauer werden wir Ihnen, wenn möglich, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.

Selbstbehalt

Wenn das eigene Auto beschädigt wurde, ergibt sich ein Selbstbehalt Kasko. Die Kaskoversicherung hat einen Selbstbehalt von € 750.--, zumindest aber 10 % vom Kaskoschaden.

Wenn dabei auch ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde, ergibt das den Selbstbehalt Haftpflicht - der Unfallgegner. Hier fordert die Versicherung die ersten 750.-- Euro vom Gegnerschaden! Die Versicherung stellt auf Grund der Angaben der Unfallbeteiligten den „Schuldigen“ fest. Ist die Firma Taxoil der schuldtragende Teil (laut Versicherung), dann ist der Selbstbehalt für den verursachten Schaden (vom Gegnerschaden die ersten 750.-- Euro) zu bezahlen. Das heißt: Auch wenn Sie sich absolut unschuldig fühlen, muss die Firma Taxoil zahlen – und daher leider auch Sie.

Der Selbstbehalt ist sofort fällig, jedoch spätestens bei der Abholung des reparierten Fahrzeugs!!!

Beispiel 1: Sie fahren an den Randstein, Schaden € 150.-- Sie bezahlen 150 Euro plus Mehrwertsteuer, da der Schaden unter dem Kaskoselbstbehalt ist und kein Unfallgegner vorhanden ist.

Beispiel 2: ein Unbekannter beschädigt das Auto und begeht Fahrerflucht; Sie fühlen sich unschuldig. Schaden beträgt 1.200.-- Euro. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit 750.-- plus Mehrwertsteuer.

Beispiel 3: Sie sind kurzfristig abgelenkt und fahren auf den vorderen PKW auf. Schaden beträgt am eigenen Auto 1300.-- Euro und am Unfallgegner € 900.--. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit € 750.-- und den Haftpflichtselbstbehalt mit € 750.--. Das ergibt € 1500.-- plus Mehrwertsteuer ist € 1800.--.

Beispiel 4: Sie schlafen kurz ein (Sekundenschlaf) und fahren gegen einen Lichtmast. Der Schaden beträgt am eigenen Auto € 15.000.-- und am Lichtmast 2.900.--. Sie bezahlen den Kaskoselbstbehalt mit 10 % vom Schaden = € 1.500.-- und den Haftpflichtselbstbehalt mit € 750.--. Ergibt zusammen € 2.250.-- plus Mehrwertsteuer ist € 2.700.--.

Wichtig! Ein Foto am Unfallort sagt mehr als nachher viele Worte. Auch den Gegnerschaden fotografieren!

Erfolgsfaktor Kamera - Prämie

Die Kamera ist ein großer Erfolg! Ein Unfallgegner behauptete, unser Fahrer sei bei Rot gefahren. Der Film zeigte Grün. Wir haben den Film eingeschickt, und die gegnerische Versicherung hat anstandslos bezahlt. Die Kamera hat den Fall geklärt. Vorher wäre es zur Klage und 50:50 gekommen. Durch eine funktionierende Kamera erspart sich die Firma Geld für unnötige Prozesse. Auch im umgekehrten Fall, wo der Lenker versucht, sich den Selbstbehalt (kurzfristig) zu ersparen, kann mithilfe der Kamera Klarheit geschaffen werden.

Grundvoraussetzungen dafür sind:


Dafür belohnen wir Sie mit einer Prämie von € 250.- (Kaskoversicherung) und ebenso € 250.- (Haftpflichtversicherung, falls zutreffend) bei schuldigem Unfall (wird vom Selbstbehalt abgezogen; damit beträgt der Selbstbehalt nur mehr € 1.000,-). Bei unverschuldetem Unfall belohnen wir Sie mit einer Prämie von € 250,-.

Bußgelder

Polizeistrafen kosten Geld. Wir belasten das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, mit diesen Nebenkosten : Lenkerauskunft € 18,--

Daher kosten Polizeistrafen Zweimal Geld: Nebenkosten plus Buße

Zusatzeinbauten

Sie dürfen selbst keine zusätzlichen Einbauten am Fahrzeug durchführen. Bei Bedarf werden solche Einbauten – ausschließlich! – von unserer Werkstätte durchgeführt. Zusätzliche Einbauten sind prinzipiell möglich.

Rauchverbot

Egal ob Taxi oder Mietwagen: In den Fahrzeugen ist Rauchverbot, für den Lenker genauso wie für die Fahrgäste. Der Lenker ist dafür verantwortlich. Sie werden auch dann bestraft, wenn Sie nicht – jedoch der Fahrgast raucht! Dies ist vom Gesetz her so vorgeschrieben.

Sollte dennoch in den Fahrzeugen geraucht werden, müssen wir diese lüften und reinigen! Das Reinigen zieht Kosten nach sich. Bitte ersparen Sie uns die Arbeit und sich selbst die Reinigungskosten, oder aber die hohen Geldstrafen der Polizei. Danke.